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Wechselrichter Mehrwertsteuer: Wann 0 Prozent gelten
Für Wechselrichter gilt seit dem 1. Januar 2023 unter bestimmten Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 3 UStG. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Käufer die Anlage auf oder an einem Wohngebäude betreibt. Das ist keine Steuerberatung.
Die Regel im Überblick
Nach § 12 Abs. 3 UStG gilt der Nullsteuersatz für Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern bei Anlagen an oder in der Nähe von Wohngebäuden. Das Bundesfinanzministerium hat die Regel in Schreiben vom 27. Februar 2023 und 30. November 2023 sowie in einer FAQ konkretisiert. Nach den Angaben im Wechselrichter-Ratgeber ist die Regel nicht befristet. Wechselrichter nennt das Ministerium ausdrücklich als wesentliche Komponenten.
Kernaussage: Der Verkäufer wendet den Nullsteuersatz an, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Sie müssen ihn nicht beantragen, sollten aber die Voraussetzungen auf der Rechnung nachvollziehen können.
Wer und was begünstigt ist
| Aspekt | Angabe laut BMF-Hinweisen (wie auf solaranlagekaufen.com zusammengefasst) |
|---|---|
| Käufer | Betreiber der Anlage, registriert oder zu registrieren im Marktstammdatenregister; muss kein Unternehmer sein |
| Größe | bis 30 kWp wird die Gebäudeanforderung vermutet; größere Anlagen können ebenfalls qualifizieren, ggf. mit Nachweis |
| Komponenten | Module, Wechselrichter, Speicher (ab 5 kWh nutzbarer Kapazität angenommen), Montagesysteme |
| Nicht begünstigt | Wallboxen, Wärmepumpen, Wartungsverträge, Versicherung, Genehmigungen |
| Vorherige Umsätze | Verkäufe in der Lieferkette an Zwischenhändler oder Leasinggeber mit 19 % |
Wer einen Wechselrichter in einem Gesamtpaket kauft, hat in der Regel kein Problem, wenn Lieferung und Montage einheitlich abgerechnet werden. Getrennt beauftragte Arbeiten, etwa Dacharbeiten oder ein Zählerschrank-Umbau, können mit 19 Prozent besteuert werden; eine Ausnahme gilt für Zählerschrank-Anpassungen, die durch die PV-Installation verursacht sind.
Austausch, Reparatur und Erweiterung
Gerade beim Wechselrichter ist der Austausch ein häufiger Fall, weil die Geräte als stark beansprucht gelten. Nach Angaben des Preisvergleichs gilt der Nullsteuersatz auch für den Austausch defekter Geräte und für Ersatzteile. Reine Reparaturen ohne Ersatzteile unterliegen dagegen 19 Prozent. Erweiterungen zählen bei der 30-kWp-Schwelle mit. Mehr zu Haltbarkeit und Ersatz steht in Garantie und Lebensdauer.
Balkonkraftwerke
Für Steckersolargeräte nennt das Bundesfinanzministerium Module ab 300 W als begünstigt, mobile Module darunter nicht. Der Wechselrichter für ein Balkonkraftwerk ist als Komponente erfasst, wenn die Anlage zu den Voraussetzungen passt. Die Leistungsgrenzen (800 VA und 2.000 Wp) und die Anmeldung beschreibt Wechselrichter fürs Balkonkraftwerk. Bei Wechselrichtern mit Speicher kommt es auf die Kapazität an (Wechselrichter mit Speicher).
Was auf der Rechnung stehen sollte
- Der Steuersatz von 0 Prozent mit Hinweis auf § 12 Abs. 3 UStG.
- Eine Beschreibung der gelieferten Komponenten.
- Gegebenenfalls eine Erklärung des Käufers zur Betreibereigenschaft und zum Gebäudetyp; laut Angaben kann sie auch in den Geschäftsbedingungen stehen.
- Bei getrennter Rechnung für Installation: klare Zuordnung zum Gesamtpaket.
Der Verkäufer muss nachweisen können, dass die Voraussetzungen vorliegen. Prüfen Sie beim Online-Kauf, ob der Shop Nettopreise oder 0-Prozent-Preise ausweist. Im Wechselrichter-Preisvergleich können sich Preisangaben je Shop unterscheiden, kontrollieren Sie daher den Endpreis im Warenkorb.
Einkommensteuer und Kleinunternehmerregelung
Neben der Umsatzsteuer beim Kauf gibt es steuerliche Fragen zum Betrieb. Nach § 3 Nr. 72 EStG ist Einkommen aus PV innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei. Zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nennt die Quelle Schwellen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Für Altanlagen aus der Zeit vor 2023, bei denen Vorsteuer geltend gemacht wurde, gilt eine fünfjährige Bindungsfrist. Diese Fragen gehören zum Steuerberater, nicht in einen Wechselrichter-Ratgeber. Beachten Sie auch den Ratgeber zur PV-Steuer.
Grenzfälle klären, bevor Sie kaufen
- Mischgenutzte Gebäude: laut Quelle meist begünstigt, sofern der Wohnanteil nicht unter 10 Prozent der Fläche liegt.
- Leasing und Miete: reine Vermietung 19 Prozent, Leasing oder Mietkauf können als Lieferung gelten.
- Großanlagen über 30 kWp: Gebäudetyp gegebenenfalls nachweisen.
Im Zweifel fragen Sie Verkäufer, Finanzamt oder Steuerberater. Für den praktischen Kauf finden Sie weitere Punkte in der Kaufcheckliste.
Praxisbeispiele für typische Käufe
Wechselrichter einzeln online bestellen: Laut Preisvergleich gilt der Nullsteuersatz auch für den Kauf ohne Installation. Der Shop sollte den Satz anwenden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, und die Rechnung entsprechend ausstellen. Kontrollieren Sie im Warenkorb, ob der Preis bereits 0 Prozent Steuer enthält. Bei Unsicherheit fragen Sie beim Shop nach, wie er die Betreibereigenschaft prüft.
Komplette Anlage vom Installateur: Hier ist meist alles in einem Paket, und der Installateur rechnet Lieferung und Montage einheitlich ab. Das ist der einfachste Fall. Achten Sie darauf, dass nicht begünstigte Posten wie Wallbox oder Wartungsvertrag separat ausgewiesen sind.
Tausch des defekten Wechselrichters: Nach den Angaben des Ratgebers gilt der Satz auch hier. Heben Sie die Unterlagen zur ursprünglichen Anlage auf, damit der Zusammenhang erkennbar bleibt. Zur Garantie im Austauschfall siehe Garantie und Lebensdauer.
Balkonkraftwerk: Hier zählt die Modulleistung ab 300 W. Für den Wechselrichter gelten die Grenzen von 800 VA, siehe Wechselrichter mit 800 Watt.
Was sich ändern kann
Steuerliche Regeln können sich ändern, und Verwaltungsschreiben werden ergänzt. Der Ratgeber auf solaranlagekaufen.com beschreibt die Regel als nicht befristet und nennt als Stand die BMF-Schreiben vom 27. Februar und 30. November 2023. Er weist außerdem darauf hin, dass ein Link zum EEG im Quellenverzeichnis auf die Fassung von 2014 zeigt, obwohl er mit EEG 2023 beschriftet ist; prüfen Sie gesetzliche Fundstellen daher immer in der aktuellen Fassung, etwa auf gesetze-im-internet.de. Wer sicher gehen will, fragt vor großen Bestellungen den Steuerberater, zum Beispiel zur Frage, ob die Voraussetzungen bei einer Mischnutzung erfüllt sind.
Verbindung zu anderen Kaufkriterien
Die Steuer ist nur ein Posten. Beim Vergleich von Angeboten zählt der Gesamtpreis aus Gerät, Zubehör, Installation und Garantie. Nutzen Sie dafür die Kaufcheckliste, und vergleichen Sie Preise im Preisvergleich für Wechselrichter nach Leistung und Lieferzeit.
Warum die Frage so oft auftaucht
Vor 2023 zahlten Privatleute auf Wechselrichter den Regelsatz, und viele Angebote sind noch mit alten Preisen im Umlauf. Dazu kommen Händler, die in der Anfangszeit unterschiedlich rechneten. Prüfen Sie deshalb bei jedem Angebot, ob der Steuersatz ausgewiesen ist, und vergleichen Sie nur Netto mit Netto oder Brutto mit Brutto. Wer mit einem Angebot aus der Zeit vor der Änderung vergleicht, kommt zu falschen Schlüssen. Auch bei Gebrauchtgeräten von Privatleuten stellt sich die Frage anders, weil dort oft gar keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Wechselrichter?
Unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Steuersatz von 0 Prozent. Sonst gilt der Regelsatz.
Gilt der Nullsteuersatz auch für den Austausch eines defekten Wechselrichters?
Laut den Angaben auf solaranlagekaufen.com ja, wenn es sich um Ersatzteile handelt. Reine Reparaturen ohne Ersatzteil unterliegen dem Regelsatz.
Muss ich 0 Prozent beantragen?
Nein. Der Verkäufer oder Installateur wendet den Satz direkt an. Es handelt sich nicht um eine Steuerbefreiung auf Antrag.
Gilt das auch ohne Installation?
Laut Preisvergleich gilt der Satz auch für den reinen Kauf ohne Installation, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gilt das für Balkonkraftwerke?
Module ab 300 W gelten laut BMF als erfasst. Mobile Module unter 300 W nicht.
Quellen
- Gesetze im Internet – § 12 UStG – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
- Bundesfinanzministerium – FAQ Förderung von Photovoltaikanlagen – https://www.bundesfinanzministerium.de